Anmeldung zur Eheschließung (ehemals Aufgebot)
Allgemeine Informationen
Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner
seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft und
gegebenenfalls in einem Ehefähigkeitszeugnis dokumentiert.
Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Eheschließenden mit.
Dabei kann unter Berücksichtigung der Belange der Eheschließung und in Abstimmung
mit dem Eheschließungsstandesamt auch ein Termin für die Eheschließung bestimmt werden.
Die Eheschließung kann in Gegenwart von höchstens zwei Zeuginnen oder Zeugen erfolgen,
wenn die Eheschließenden dies wünschen.
Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen.
In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung
erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit.
Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.
Bei Eheschließung von gemeinsam sorgeberechtigten Partnern, also zwischen den Elternteilen
nicht ehelich geborener Kinder, erstreckt sich der Ehename auch auf die gemeinsamen Kinder.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts
auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich.
Wenn Sie einen festen Heiratstermin für sich geplant haben, sollten Sie rechtzeitig Ihren Wunschtermin vormerken lassen.
Eine unverbindliche Reservierung Ihres Wunschtermins nehmen wir bis zu 1 Jahr im Voraus entgegen.
Es ist aber selbstverständlich auch möglich, kurzfristig in die Ehe zu starten.
Hier erfahren Sie welche Unterlagen benötigt werden. Bitte geben Sie dafür Ihre PLZ in das dafür vorgesehene Feld ein.
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung
der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr
unterschiedlich sein können. Ausländische Eheschließende benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auch unter "Heiraten im Amt".
Achtung: Urkundenbestellungen, die von Drittanbietern (zum Beispiel „standesamt24“‚ „standesamt.com“, „standesamt.online“, „Antrag24.de“)
bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Es handelt sich nicht um Portale, die mit dem Standesamt Rantzau in Barmstedt zusammenarbeiten.
Ansprechpartner
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