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Dichtheitsprüfung


Allgemeine Informationen

Gemäß der DIN 1986 Teil 30 ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, seine Grundstücksentwässerungsleitungen 

auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter www.azv.sh


Ansprechpartner

Kämmereiamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Schäler
Zi.: 36
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-126
Telefax 04123 688-2-126