Wild- und Jagdschaden anzeigen
Allgemeine Informationen
Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch bestimmte Wildarten (Schalenwild (wobei Schale = Klaue/Hufe von Paarhufern), Wildkaninchen und Fasane) verursachte Schäden an land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Grundstücken und Pflanzen, auch wenn diese vom Boden getrennt, aber noch nicht eingeerntet wurden.
Jagdschäden sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung an Grundstücken entstanden sind.
Der Berechtigte hat den Schadenfall binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder
bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde schriftlich anzumelden.
Danach erfolgt das Verfahren nach dem BJG bzw. LJG.
Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
OrdnungsamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Herr Harms
Zi. 5
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-162
04123 688-2-162