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Rattenbekämpfung/Schädlingsbekämpfung


Allgemeine Informationen

Was kann ich tun, wenn ich festgestellt habe, dass auf meinem Grundstück Ratten sind?

 

Ratten sind Schädlinge und können Krankheiten verursachen.
Wenn sie häufiger auf Wohngrundstücken auftreten und dort auch ihren Bau haben, sind sie zu bekämpfen.

 

Bitte teilen Sie mir umgehend telefonisch oder persönlich mit, wenn Sie auf Ihrem Grundstück Ratten feststellen.

 

Nähere Informationen finden Sie auch im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Herr Harms
Zi. 5
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-162
Telefax 04123 688-2-162