Schöffen
Allgemeine Informationen
Schöffen sind ehrenamtlich tätige Personen beim Schöffengericht des Amtsgerichts und werden auf Vorschlag der Gemeinde
für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Gleiches gilt für die Jugendschöffen.
Interessierte Personen können sich Im Ordnungsamt melden.
Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein,
Ansprechpartner
OrdnungsamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Jensen
Zi.: 4
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-142
04123 688-2-142
Merkblätter
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