Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen
Allgemeine Informationen
Wer den öffentlichen Verkehrsraum über den Allgemeingebrauch hinaus in Anspruch nimmt, benötigt eine entsprechende Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis).
Zum öffentlichen Verkehrsraum gehört nicht nur die der öffentliche Straßenraum sondern auch die Geh- und Radwege sowie die öffentlichen Plätze und Grünanlagen.
Nähere Informationen zu Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohmort in das entsprechende Feld ein.
Nähere Informationen zur unterirdischen Sondernutzung finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.
Ansprechpartner
OrdnungsamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Sievers
Zi. 5
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-146
04123 688-2-146