Obdachlosenangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Es ist Aufgabe des Ordnungsamtes, Obdachlose und Personen ohne festen Wohnsitz ein Obdach in der amtseigenen Unterkunft in der Gemeinde Langeln zu vermitteln.
Dieses gilt auch für Personen, deren Wohnung durch den Gerichtsvollzieher zwangsgeräumt werden soll.
Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.
Ansprechpartner
OrdnungsamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Dalamagka
Zi. 4
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-169
04123 688-2-169