Einzugsermächtigung
Allgemeine Informationen
Durch die Teilnahme an unserem Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung
- der Grundstücksabgaben
- der Gewerbesteuer
- der Hundesteuer
- und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben
Wenn Sie ein Konto bei der Bank oder Sparkasse haben, sollten Sie nicht zögern, sich des Lastschriftverfahrens zu bedienen.
Ihre Vorteile
Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- und Beitragshöhe ändert.
Sie sparen sich die Überweisung der Forderung.
Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.
Alle Zahlungen erfolgen pünktlich.
Kein Risiko
Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung.
Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen.
Hierfür gilt eine Frist von sechs Wochen, diese verlängert sich bei SEPA-Mandat auf acht Wochen.
Was müssen Sie tun?
Laden Sie die unten stehende Datei herunter und füllen die Einzugsermächtigung aus.
Hierzu einige Anmerkungen:
Im Zusammenhang mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) kommt es auch
zu Änderungen beim Lastschriftverfahren. So war eine Einzugsermächtigung nach altem Recht unbefristet bis zum Widerruf gültig;
die SEPA-Lastschrift gilt maximal 36 Monate nach der letzten Nutzung. Wie bereits erwähnt, verlängert sich die Frist, in der sie
von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift eines abgebuchten Betrages verlangen können, von sechs auf acht Wochen.
Sie haben also noch mehr Zeit, die Abbuchung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Um einen reibungslosen Übergang vom „alten" Recht auf das „neue" SEPA-Recht zu ermöglichen, erhält die Einzugsermächtigung
auch schon das neue SEPA-Lastschriftmandat. Eine gesonderte Ermächtigung ist dann nicht mehr erforderlich.
Bitte beachten Sie folgendes:
Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.
Entstehen der Amtskasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift
mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen.
Ansprechpartner
KämmereiamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Herr Hachmann
Zi. 35
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-153
04123 688-2-153
Frau Schäler
Zi.: 36
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
04123 688-126
04123 688-2-126
Frau Köhler
Zi.: 35
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-158
04123 688-2-158