Das Amtsgebäude in Barmstedt | zur Startseite
zurück   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Einzugsermächtigung


Allgemeine Informationen

Durch die Teilnahme an unserem Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung

  • der Grundstücksabgaben
  • der Gewerbesteuer
  • der Hundesteuer
  • und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben
wesentlich erleichtert.


Wenn Sie ein Konto bei der Bank oder Sparkasse haben, sollten Sie nicht zögern, sich des Lastschriftverfahrens zu bedienen.

 

Ihre Vorteile
  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- und Beitragshöhe ändert.

  • Sie sparen sich die Überweisung der Forderung.

  • Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.

  • Alle Zahlungen erfolgen pünktlich.


Kein Risiko

Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung. 

Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen. 

Hierfür gilt eine Frist von sechs Wochen, diese verlängert sich bei SEPA-Mandat auf acht Wochen.

 

Was müssen Sie tun?

Laden Sie die unten stehende Datei herunter und füllen die Einzugsermächtigung aus.

 

Hierzu einige Anmerkungen:

Im Zusammenhang mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) kommt es auch 

zu Änderungen beim Lastschriftverfahren. So war eine Einzugsermächtigung nach altem Recht unbefristet bis zum Widerruf gültig; 

die SEPA-Lastschrift gilt maximal 36 Monate nach der letzten Nutzung. Wie bereits erwähnt, verlängert sich die Frist, in der sie 

von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift eines abgebuchten Betrages verlangen können, von sechs auf acht Wochen. 

Sie haben also noch mehr Zeit, die Abbuchung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Um einen reibungslosen Übergang vom „alten" Recht auf das „neue" SEPA-Recht zu ermöglichen, erhält die Einzugsermächtigung 

auch schon das neue SEPA-Lastschriftmandat. Eine gesonderte Ermächtigung ist dann nicht mehr erforderlich.

 

Bitte beachten Sie folgendes:

Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.

Entstehen der Amtskasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift 

mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen.


Ansprechpartner

Kämmereiamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Herr Hachmann
Zi. 35
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-153
Telefax 04123 688-2-153

Frau Schäler
Zi.: 36
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-126
Telefax 04123 688-2-126

Frau Köhler
Zi.: 35
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-158
Telefax 04123 688-2-158


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).