Anmeldung Wohnsitz
Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
Aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes ab 01.11.2015 müssen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.
Diese sowie ein Merkblatt finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter Formulare.
Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, geben Sie bitte Ihren Wohnort in das entsprechende Feld ein.
Bei Umzügen innerhalb des Kreises Pinneberg kann die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) vorgenommen werden.
Nähere Infos: Adressänderung in Zulassungsbescheinigung Teil I
Ansprechpartner
BürgerbüroChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-124
04123 688-2-124
Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-140
04123 688-2-140