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Apostille / Legalisation


Allgemeine Informationen

Apostille 

ist die vereinfachte Form der Legalisation einer zur Verwendung im Ausland bestimmten Urkunde, 

wobei die Echtheit der Unterschrift ohne Mitwirkung einer ausländischen konsularischen Vertretung durch 

die zuständige inländische Behörde bestätigt wird. Ob eine Apostille genügt, ergibt sich aus zwischenstaatlichen Übereinkommen, 

wie z.B. dem vom Standesbeamten zu beachtenden Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden 

von der Legalisation (Haager Apostille-­Übereinkommen); in GS Nr. 290 ist das Übereinkommen mit einer Übersicht 

über die nach Art. 6 des Übereinkommens in der Bundesrepublik Deutschland zur Ausstellung der Apostille bestimmten Behörden 

abgedruckt (vgl. auch Nr. A 5.2 PStG-VwV).

 

Legalisation

ist die amtliche Bestätigung durch eine Auslandsvertretung oder eine andere zuständige Behörde eines Staates darüber, 

dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Stelle oder Person ausgestellt worden ist; sie bestätigt nicht die Richtigkeit 

der in der Urkunde enthaltenen Angaben. Eine vereinfachte Form der Legalisation ist die Apostille


Ansprechpartner

Standesamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Weise
Zi.: 16
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-132
Telefax 04123 688-167

Frau Pingel
Zi.: 12
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-130
Telefax 04123 688-167