Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Nähere Informationen finden Sie auch im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunde etc.) können jedoch nur von dem Standesamt,
das den Personenstandsfall beurkundet hat (z.B. Geburtsurkunde ausgestellt hat) bestätigt werden.
Notwendige Unterlagen
Bitte denken Sie daran, das Original, das Sie beglaubigen lassen wollen, mitzubringen!
Gebühren
pro Beglaubigung 2,00 Euro
Ansprechpartner
BürgerbüroChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-124
04123 688-2-124
Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-140
04123 688-2-140