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Beglaubigungen


Allgemeine Informationen

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

 

Nähere Informationen finden Sie auch im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

 

Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunde etc.) können jedoch nur von dem Standesamt, 

das den Personenstandsfall beurkundet hat (z.B. Geburtsurkunde ausgestellt hat) bestätigt werden.


Notwendige Unterlagen

Bitte denken Sie daran, das Original, das Sie beglaubigen lassen wollen, mitzubringen!

 


Gebühren

pro Beglaubigung 2,00 Euro


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-124
Telefax 04123 688-2-124

Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-140
Telefax 04123 688-2-140