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Ehefähigkeitszeugnis


Allgemeine Informationen

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung 

keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, 

hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

 

Nähere Informationen finden Sie unter im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.


Ansprechpartner

Standesamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Weise
Zi.: 16
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-132
Telefax 04123 688-167

Frau Pingel
Zi.: 12
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-130
Telefax 04123 688-167