Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung
keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird,
hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Nähere Informationen finden Sie unter im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Ansprechpartner
StandesamtChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Weise
Zi.: 16
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-132
04123 688-167
Frau Pingel
Zi.: 12
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-130
04123 688-167