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Wohnberechtigungsschein


Allgemeine Informationen

Antragsannahme, Beratung und Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen.

 

Zur Erlangung/Anmietung einer sozialgeförderten Wohnung, erhalten Personen mit geringem Einkommen einen Wohnberechtigungsschein.

 

Antragsunterlagen

  • Antragsvordruck

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Familienmitglieder, die in die neue Wohnung einziehen werden

  • Sparbücher

 

Je nach Sachverhalt können noch weitere Unterlagen angefordert werden.

 

Nähere Informationen finden Sie im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.


Ansprechpartner

Hauptamt
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt

Frau Fuhlendorf
Zi.: 25
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Telefon 04123 688-121
Telefax 04123 688-2-121


Formulare

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