Ausweisdokumente für Kinder
Allgemeine Informationen
Der Kinderreisepass verliert zum 31.12.2023 seine Gültigkeit.
Kinderreisepässe dürfen daher nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt dann für Kinder die gleiche Regelung wie für Erwachsene:
Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis.
Für Reisen außerhalb der EU-Grenzen ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich.
Bitte nutzen Sie für Ihre Kinder ab dem 01.01.2024 das Formular:
"Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten für Kinder" am Ende der Seite.
Weiterführende Informationen zur Abschaffung des Kinderreisepasses finden Sie auf der FAQ-Seite des BMI.
Ansprechpartner
BürgerbüroChemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
Frau Kruse
Zi.: 2
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-124
04123 688-2-124
Frau Wesner
Zi.: 1
Chemnitzstr. 30
25355 Barmstedt
04123 688-140
04123 688-2-140