Beiträge, Kosten und Gebühren des WVZV Rantzau
Der Beitrag wird von jedem Grundstückseigentümer angefordert, dessen Grundstück bzw. Wohngebäude an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen wird. Mit dem Beitrag werden die Kosten für die Herstellung sowie den Aus- und Umbau des öffentlichen Versorgungsnetzes gedeckt.
Für die Berechnung wird je nach Lage des Grundstückes die Grundstücksgröße oder die tatsächliche Bebauung (Gebäudegrundfläche) zugrundegelegt. Bei zweigeschossiger Bauweise wird ein Zuschlag von 25 % erhoben.
Hier können Sie Ihren Beitrag selbst ermitteln:
Lage des Grundstückes im Innenbereich bzw. B-Plan-Gebiet Grundstücksgröße m² x 1,88 € = Anschlußbeitrag
oder Lage des Grundstückes im Außenbereich Gebäudegrundfläche (Außenmaß) m² geteilt durch 0,2 x 1,88 €.
Anschlusskosten ab 2021
Grundstücks- und Hausanschlusskosten:
Pauschalbetrag je Grundstücks- und Hausanschluss
Nennweite von DA 40 bis DA 63 bis zu einer Länge von 15 m = 3.037,75 EUR
(Mehrlänge von über 15 m bis 40 m Zuschlag je Meter = 59,22 EUR)
Sonstige Kosten
- Kosten für eine einmalige Anfahrt zur Zählerinbetriebsetzung/ Zähleraußerbetriebsetzung / vergebliche Inbetriebsetzung pauschal = 101,39 EUR
- Trennung eines Hausanschlusses pauschal = 625,89 EUR
- Bauwasseranschluss / eine Hausanschlussvorstreckung bis 5 m Länge und einer Nennweite von DA 40 bis DA 63 pauschal = 2.002,79 EUR (Mehrlänge von über 15 m bis 40 m = Zuschlag je Meter 59,22 EUR)
- kurzzeitig genutzte Bauwasseranschluss inklusive Trennung pauschal = 2.668,24 EUR (Mehrlänge je Meter 59,22 EUR)
- Weiterverlegung / Umwandlung des Bauwasseranschlusses zu einem Trinkwasserhausanschluss Pauschalbetrag für eine Leitungslänge bis 10 Meter und einer Nennweite von DA 40 bis DA 63 = 1.540,61 EUR (Mehrlänge von über 10 m Zuschlag je Meter = 59,22 EUR)
Achtung: Nicht standardisierte Grundstücks- und Hausanschlüsse mit einer Anschlussleitung größer als DA 63
oder einer Länge über 40 m werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dieses gilt ebenso für Mehrkosten, die durch Hindernisse im Boden oder eine evtl. notwendige Wasserhaltung entstehen.
Benutzungsgebühren
Die Benutzungsgebühren setzen sich zusammen aus der monatlichen Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr je m³ Wasserentnahme.
Grundgebühren:
Normalanschluss 5,00 € / mtl.
Großverbraucher 10,00 € / mtl.
ab 01.01.2022:
Zählergröße (Q3= Dauerdurchfluss in m³/h bzw. Qn= Nenndurchfluss in m³/h) |
Gebühr netto € /Monat |
Q3 = 2,5 |
5,72 |
Q3 = 4 bzw. QN 2,5 |
9,14 |
Q3 = 10 bzw. QN 6 |
22,86 |
Q3 = 16 bzw. QN10 |
36,58 |
Verbrauchsgebühren je m³ Wasserentnahme:
ab 01.01.2014 0,90 €
ab 01.01.2015 1,00 €
ab 01.01.2019 1,10 €
ab 01.01.2023 1,28 €
Bei Wasserentnahmen aus Bauwasseranschlüssen erfolgt die Abrechnung pauschal.
Anschluss mit bis zu vier Wohneinheiten = 15 m³
Anschluss mit mehr als vier Wohneinheiten = 30 m³
Alle Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich aktuell geltender MwSt.